Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Informationspflichten betreffend eine Kanzleihomepage vor. Aus diesem Grund werden hier die Regeln und Informationspflichten, an die sich ein Anwalt im Internet halten muss, dargestellt. Da ein Verstoß gegen die Informationspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, erläutern wir Ihnen die Bestimmungen gemäß § 5 Teledienstgesetz (TDG):
Die angegebenen berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TDG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de